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kreisjugendring aktuelle termine kreis

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Zuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienprogramme und Familienerholungsangebote

Der Rhein-Neckar-Kreis fördert seit Januar 2019 die Teilnahme an Ferienprogrammen und Familienfreizeiten.
Seit dem 01.01.2023 wird das Aufgabengebiet vom Kreisjugendring Rhein-Neckar übernommen.

Wenn euer Verein ein Ferienprogramm oder eine Jugendfreizeit anbietet, Teilnehmer jedoch finanziell nicht in der Lage sein sollten, sich das Programm leisten zu können schaut euch doch die nachfolgenden Richtlinien an.
Den Antrag können die Familien direkt bei uns stellen.

Richtlinien für die Zuschüsse

Förderfähiger Personenkreis:

  1. Kinder- und Jugendfreizeiten: Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ha­ben und im Haushalt ihrer Eltern/eines Elternteils im Rhein-Neckar-Kreis leben
  2. Familienfreizeiten: Familien bzw. alleinerziehende Elternteile, die mindestens mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren in einem Haushalt im Rhein-Neckar-Kreis leben

Voraussetzung für eine Förderung ist:

  1. die Familien erhalten bereits ambulante Hilfen zur Erziehung oder
  2. sie sind sonst benachteiligt bzw. stark belastet (bspw. Bezug von SGB II-Leis­tungen, SGB XII-Leistungen, Asylbe­werberleistungen, Wohngeld, BAföG/ Meister BaföG, Berufsausbildungsbei­hilfe (BAB), Privatinsolvenz)

Nicht förderfähig sind Kinder und Jugendliche, die in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind.

Förderfähige Maßnahmen:

1. Kinder- und Jugendfreizeiten

Gefördert werden Kinder- und Jugendfreizeiten mit Übernachtung und einer Betreuung durch qualifiziertes Personal.
Voraussetzung: Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII
Förderung: maximal 100€ pro Tag pro Person

2. Ferienprogramme/Ferienangebote

Gefördert wird die Teilnahme an Ferienpro­grammen/Ferienangeboten ohne Übernach­tung von freien Trägern der Jugendhilfe und Vereinen.
Voraussetzung: Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII
Dauer: Mindestens 5 Stunden am Tag
Förderung: Maximal 100€ pro Tag pro Person

Nicht gefördert wird der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Ferienbetreuungsangeboten, mit einem unmittelbaren Bezug zur Schulbetreuung.

3. Familienfreizeiten

Förderfähig sind Familienfreizeiten innerhalb Europas von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die Freizeit muss durch eine pädagogische Fachkraft geleitet werden.
Voraussetzung: Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII
Förderung: 100€ pro Tag pro Person

Es erfolgt eine Prüfung ob bereits ein Zuschuss des Landesjugendplans beantragt wurde.

Eine Doppelförderung ist nicht möglich. 

 

Hier gehts zu den Anträgen:

Antrag

Antrag ausfüllbare Version

Erhebungsbogen

Erhebungsbogen ausfüllbare Version

Erläuterungen zum Erhebungsbogen

 

Sollten noch Fragen zur Antragsstellung oder Bewilligung auftreten, wendet euch gerne an:

Stefanie Breier

Telefon: 0176 / 20495636
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Bürozeiten sind:
Montag:        14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch:      09:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:  09:00 – 17:00 Uhr

Junge Menschen im Dialog mit der Kreispolitik - Ein Projekt zur Jugendbeteiligung auf Landkreisebene

Der Rhein-Neckar-Kreis ist mit über einer halben Million Einwohner:innen der größte Land-kreis Baden-Württembergs. Mit 54 Gemeinden im Landkreis finden sich hier sowohl dicht besiedelte und relativ infrastrukturstarke wie auch deutlich ländlich geprägte und struktur-schwächere Räume. Ebenso vielfältig stellt sich der Stand der Kinder- und Jugendbeteiligung im Landkreis dar. Eine große Herausforderung ist dabei oft auch, dass Kinder und besonders Jugendliche ihre Freizeitgestaltung um einen anderen, entfernten Schulstandort herum gestalten.
Die Landkreisebene scheint für junge Menschen trotzdem zunächst kaum relevant und greifbar zu sein, gleichzeitig gibt es einige für sie sehr relevante Themen, die auf dieser Ebene mitgestaltet werden, insbesondere die Themen Mobilität/ÖPNV und Bildung/Schulstandorte.
In einem von Landesebene geförderten Projekt, an dem sich mehrere Landkreise in Baden-Württemberg beteiligen, sollen über einen Projektzeitraum von zwei Jahren Jugendbeteiligungsformate auf Landkreisebene initiiert, erprobt, evaluiert und bestenfalls verstetigt werden. Akteure sind in einigen Landkreisen die Kreisjugendreferate, in anderen die Kreisjugendringe oder, wie bei uns im Rhein-Neckar-Kreis, beide in Kooperation.
In drei bis fünf kleinen Gemeinden, die zum Thema Jugendbeteiligung noch am Anfang stehen, sollen die Interessen von Jugendlichen in offenen Jugendhearings erhoben und diskutiert werden.
Bei bis zu drei Politiktagen an zentralen Schulstandorten sollen die Interessen Jugendlicher erhoben und mit Gemeinderät:innen und/oder Kreisrät:innen diskutiert werden. Flankierend sollen durch eine Online-Befragung weitere Themen von Jugendlichen aus dem Landkreis gesammelt werden. Die Befragung soll durch Kooperationspartner vor Ort, insb. Einrichtungen der Kommunalen Jugendarbeit und die Jugendverbände, bei Jugendlichen beworben werden.
Teilnehmer:innen aus den Formaten vor Ort werden zu einer zentralen Beteiligungsveran-staltung auf Landkreisebene eingeladen. Hier werden insbesondere die Themen aus den Veranstaltungen vor Ort und der digitalen Befragung aufgegriffen, die auf Kreisebene oder zumindest von mehreren Gemeinden anzugehen wären. Ziel ist die Konkretisierung dieser Ideen; für eine Diskussion über die konkreten Vorschläge mit den Jugendlichen werden die Kreisrät:innen und der Landrat angefragt. Am Ende der Veranstaltung stehen im besten Fall Absprachen darüber, die die Themen weiterverfolgt werden können. Die Veranstaltung findet als Präsenzveranstaltung statt, die Möglichkeit der digitalen Teilnahme (einer teilweise hybriden Veranstaltung) soll in der Planung geprüft werden. Dies könnte die große Entfernung im Landkreis als Hürde beheben.
Für Fachkräfte, die in den Gemeinden mit der Kinder- und Jugendbeteiligung betraut sind, wird eine Schulung zu Grundlagen und Formaten der Beteili-gung angeboten.
Für Jugendliche aus Jugendgemeinderäten, Jugendbeiräten und anderen Jugendvertretungsgremien auf kommunaler Ebene im Landkreis soll es ein Vernetzungs- und Diskussionstreffen geben. Dieses soll dazu beitragen, engagierte Jugendliche aus den unterschiedlichen Gemeinden in Kontakt zu bringen, ähnliche Herausforderungen in den Jugendgremien gemeinsam zu besprechen und Themen zu erkennen, die möglicherweise in Kooperation besser bearbeitet werden können.
Wichtige Kooperationspartner für die Veranstaltungen vor Ort sind zum einen die Bürgermeister:innen, Gemeinderät:innen und Kommunalverwaltungen, zum anderen die örtlichen Einrichtungen der Kommunalen Jugendarbeit sowie die Verbände und bereits bestehende Jugendvertretungen. Bei den Politiktagen sind zentral wichtige Kooperationspartner darüber hinaus die Schulen mit überörtlichem Einzugsgebiet.

Das Gesamtprojekt wird im Rhein-Neckar-Kreis vom Kreisjugendring und dem Kreisjugendamt in Kooperation durchgeführt.
Kontakt und Projektkoordination:
Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V.
Nico Alt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
0621 / 16657820

Jugendverbandsarbeit in Zeiten von Corona

Infektionsschutzmaßnahmen für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit werden ab dem 3.4.2022 nicht mehr per Verordnung durch das Sozialministerium vorgeschrieben. Weiterhin wird an Schulen bis mindestens zu den Osterferien getestet und kostenlose Bürgertests sind vermutlich bis Juni möglich.

Mit Wegfall der vielen Maßnahmen verschwindet das Corona-Virus aber nicht. Noch haben wir eine hohe Zahl an Infektionen. Ab sofort liegt es also in unserer Eigenverantwortung, wie wir uns und unsere Teilnehmer*innen in der Kinder- und Jugendarbeit vor Covid schützen.

Das Thema Hausrecht gewinnt nun an Bedeutung. Auf Grundlage des Hausrechts könnt ihr in euren Einrichtungen und auf euren Veranstaltungen Maßnahmen ergreifen und Regelungen treffen, um euch und eure Teilnehmer*innen zu schützen. Es gilt das Diskriminierungsverbot – hier besonders aufpassen, eine 2G Regel kann z.B. diskriminierend gewertet werden. Ebenso kann in einem Anmeldevertrag geregelt werden, welche Schutzmaßnahmen eingefordert werden. Diese sind vorher bekannt zu machen, sonst besteht ein Sonderkündigungsrecht!

Handlungsempfehlungen

Wir empfehlen, dass ihr Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam in der Gruppe/im Verein besprecht und anschließend Abmachungen trefft bzw. Regelungen festlegt.

Masken

  • Überlegt gemeinsam, in welchen Situationen eine Maskenpflicht sinnvoll ist und verfasst entsprechende Regelungen.
  • Versucht dabei Menschen nicht auszuschließen, die Masken aus guten Gründen nicht tragen dürfen oder sollten.
  • Bestandteil eines Vertrages, z.B. die Anmeldung zu einer Freizeit, kann das elterliche Einverständnis zum Maskentragen sein.

Testen

  • Einigt euch gemeinsam, in welchen Situationen Testungen bzw. Testkonzepte sinnvoll sind.
  • Achtet auch darauf, was eine Testpflicht für euer Angebot bedeutet: was ist z.B., wenn die Eltern der Testung durch euer Team nicht zustimmen?
  • Bestandteil eines Vertrages, z.B. der Freizeitenanmeldung, kann das Einverständnis der Personensorgeberechtigten sein, das Kind testen zu dürfen.
  • In einigen Gemeinden, Städten und Landkreisen werden kostenlose Tests ausgegeben. Geht ansonsten auf Politik und Verwaltung zu und besprecht mit ihnen eure Situation.

Ausbruchsmanagement

  • Bestehende Ausbruchsmanagementkonzepte solltet ihr weiterentwickeln und weiterhin anwenden.
  • Gesonderte Versicherungen (z.B. Übernahme der Kosten von PCR-Tests im Ausland) können abgeschlossen werden.
  • Absonderung: die erkrankte Person wird isoliert, die Eltern werden informiert, PCR Tests werden veranlasst.
  • Ein positives Schnelltestergebnis reicht für die Absonderung. Es braucht keinen PCR Test mehr. Wir raten ggf. in ein Testzentrum gehen.

Hygienekonzepte und -standards

Weitere aktuelle Infos zu den Regelungen für die Jugendarbeit während Corona findet ihr hier beim Landesjugendring.

 

-- UNSERE AUFGABEN --

Die Arbeit des Kreisjugendrings umfasst folgende Aufgaben:
Beratung von Mitgliedsverbänden
Initiierung und Förderung von Modellprojekten im Bereich der Jugendverbandsarbeit
Beratung von ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen der Jugendarbeit

 

Förderung und Kooperation zwischen Mitgliedsverbänden
Zuschussabwicklung für das Landratsamt
Dienstleistung für Verbände (Material-, Medienbörse)
Politische Interessenvertretung

 

 
 

Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V.

Breitgasse 10
69493 Hirschberg-Großsachsen

Nico Alt:
Telefon: 0621 / 16657820
Mobil: 0176 / 81015936
nico.alt@kjr-rn.de

Stefanie Breier:
Telefon: 0176 / 20495636
stefanie.breier@kjr-rn.de

In der Regel erreichen Sie uns telefonisch Mo. - Fr. 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Termine vor Ort nach telefonischer Rücksprache

E-Mail: info@kreisjugendring-rhein-neckar.de
www.kreisjugendring-rhein-neckar.de